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Verkehrsregeln Fahrrad: Wie korrekt unterwegs auf dem Lastenrad?
Sie wollen frischen Wind in ihre alltäglichen Routinen bringen und in Zukunft mit Lastenfahrrad durch die Stadt fahren, aber haben noch einige Zweifel? Keine Sorge, wir haben alle nötigen und wichtigen Informationen einmal zusammengefasst!
Breaking news: ob mit Lastenfahrrad oder ohne – die Verkehrsregeln Fahrrad müssen beachtet werden. Einen Führerschein braucht man für das Fahren eines motorlosen Fahrzeugs nicht, es gibt also auch keine Punkte eingetragen. Ein Elektrofahrrad fährt nicht schneller als 25km/h, ist also ebenso von dieser Regelung ausgeschlossen.
Trotzdem sind wir alle dazu angehalten, die Verkehrsregeln Fahrrad zu beachten!
Die wichtigste Sache beim Fahrradfahren ist nämlich immer noch: sehen und gesehen werden!
Das richtige Zubehör: erster Schritt für persönliche Sicherheit
Im Falle eines Unfalls sind Zweiräder am stärksten betroffen von schwerwiegenden Verletzungen oder gar Todesfällen. Deshalb erinnern wir wieder an unsere Worte: die richtige Ausstattung ist essenziell.Sich selbst und sein Fahrrad sichern:
- Versichern Sie sich zuerst, dass das Fahrrad über funktionierende Vorder- und Hinterradbremsen verfügt.
- Das Fahrrad muss eine Klingel haben, die mindestens 50 Meter weit zu hören ist
- Ein Helm ist in den meisten europäischen Ländern stark empfohlen, in Australien, Neuseeland und einigen Regionen Kanadas sogar ab dem 12. Lebensjahr verpflichtet. Ist der Radfahrer jünger, gilt auch in Europa eine Helmpflicht (für Kinder auf dem Kindersitz natürlich zusätzlich auch eine Anschnallpflicht).
- Falls Sie sich unsicher sind, lieber doppelt absichern.
Sichtbarkeit, ein Grundstein des Fahrrad ABCs:
- Reflektoren am Fahrrad sind Pflicht. Wo? Mindestens eins vorne (weiß), eins hinten (rot) und an den Speichen (orange).
- Fahrten durch Tunnel, während der Nacht oder im Nebel erfordern zudem ein Licht. Eins vorne (weiß) und eins hinten (rot).
- Fahren Sie bei schlechten Sicht- und Lichtverhältnissen, sowie auf Landstraßen, ist eine Warnweste für ihre Sicherheit zudem sehr empfohlen!
Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln lernen: Ihre Sicherheit
Zur Erinnerung: Bei Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung und der Verkehrsregeln in Deutschland (oder in einem andern Land) riskieren Fahrradfahrer Mahnungen und Geldbußen bis hin zu Gefängnisstrafen.Die wichtigsten Punkte der Verkehrsordnung zusammengefasst:
- Fahrradfahrer sind stark dazu aufgerufen, Fahrradwege zu nutzen. Es ist zwar nicht obligatorisch, aber trotzdem sehr empfohlen.
- Beim Abbiegen ist ein Handzeichen mit ausgestrecktem Arm in die jeweilige Richtung zu machen. Natürlich sind Fahrrad Blinker auch eine Option.
- Beachtung der Ampelphasen, Straßenmarkierungen, Vorfahrtsregelunge, Achtung der Fußgängerüberwege und Einbahnstraße regeln sind natürlich ebenso für Fahrradfahrer Pflicht.
- Bei Ampeln gibt es einige Besonderheiten. Nur bei diesen drei Fällen ist nicht anzuhalten:
- es gibt eine besondere Beschilderung
- ihr Weg führt bei einer T-förmigen Kreuzung geradeaus
- bei Rechtsabbiegern einer Kreuzung
- Das Fahren auf dem Bürgersteig ist verboten, eine Ausnahme gibt es nur wenn es einen Fahrradweg gibt.
- Gibt es keinen Fahrradweg, wird auf der Straße gefahren, natürlich in Beachtung der wichtigsten Verkehrsregeln. Bitte sind Sie absolut vorsichtig (und halten sich z.B. immer rechts)
- Halten Sie einen guten Abstand zu anderen Fahrradfahrern.
- Scheint zwar offensichtlich, aber wir wiederholen lieber: es ist verboten, mit dem Fahrrad auf der Autobahn zu fahren.
- Auch bei Kreuzungen sind speziell angelegte Fahrradwege zu bevorzugen (wenn es diese denn gibt).
- Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, ist es erlaubt, auf dem Fußgängerweg zu fahren. Natürlich nur wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.
- Einbahnstraßen sind auch für Fahrradfahrer verboten, zum Glück markieren aber viele Kommunen Ausnahmen.
- Zwei Fahrradfahrer können nebeneinander fahren, wenn die Straße breit genug ist und es nicht den Verkehr beeinträchtigt.
- Auch Überholungen von parkenden oder stehenden Fahrzeugen sind erlaubt, solange eine gute Sichtbarkeit gegeben ist und es den Verkehr nicht stört.
- Ein Fahrrad darf man überall abstellen: ob auf dem Gehweg oder an ausgewiesenen Stellplätzen. Anschließen nicht vergessen!
- Staut sich an einer Ampel der Verkehr, dürfen Radfahrer an der rechten Seite zwischen Bürgersteig und Autos überholen und somit Zeit sparen. Wichtig: jedoch nicht zwischen den Autoreihen fahren!
- Es überrascht uns nicht: telefonieren auf dem Rad ist nicht erlaubt und wird bei Ordnungskontrollen mit einem Bußgeld ab 55€ bestraft.
- Und zu guter Letzt: für die eigene Sicherheit und die der anderen Menschen ist es untersagt, unter Einfluss von Alkohol oder Drogen Fahrrad zu fahren.
Welche Verkehrszeichen Fahrrad Fahrer zu beachten haben:
Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist für alle Verkehrsteilnehmer einzuhalten – egal mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist.
Hier ist eine interessante Seite, die genauer erläutert, wie es sich mit den Rechten und Pflichten von Fahrradfahrern laut StVO verhält.
Beim Fahrrad handelt es sich, wie auch beim Auto, E-Bike, Lastenrad oder E-Scooter, um ein richtiges Fahrzeug, welches somit auch auf der Straße und nicht auf dem Gehweg zu fahren hat.
Bestimmte Straßenschilder gilt es allerdings zu beachten, die auf dem Fahrrad ein anderes Verkehrsverhalten vorschreiben, als mit dem Auto. Daher stellen wir Ihnen vor, welche Verkehrszeichen Fahrrad Fahrer betreffen und somit kennen sollten.
Deutsche Verkehrsregeln: Diese Übersicht an amtlichen Schildern der Polizei Duisburg in Nordrhein-Westfalen zeigt uns, welche drei Verkehrszeichen Fahrrad Fahrer unbedingt kennen sollten.
Das blaue runde Schild zeigt an, dass an dieser Stelle ein Fahrradweg vorhanden ist und schreibt zudem vor, dass dieser dort auch genutzt werden soll. Außerdem kann man erkennen, dass auf dem Verkehrszeichen Fahrrad sowie auch das Piktogramm einer Frau mit einem Kind an der Hand zu sehen sind. Es handelt sich also nicht nur um einen Fahrradweg und Sie müssen beachten, dass Sie ihn sich mit Fußgängern teilen. Nur wenn das Fahrrad alleine auf dem Schild zu sehen ist, erlaubt das Verkehrszeichen Fahrrad Fahrern freie Fahrt auf dem nur für sie vorgesehenen Fahrradweg.
Hier schreibt der vertikale Streifen auf dem Verkehrszeichen Fahrrad Fahrern das Fahren auf einer bestimmten Seite vor, die andere Seite ist für die Fußgänger bestimmt. Die Seiten lassen sich danach zuordnen, auf welcher Seite welches Piktogramm aufgezeichnet ist.
Anders verhält es sich, wenn auf einem solchen Verkehrszeichen Fahrrad und Fußgänger durch eine horizontale Linie getrennt sind. Dann darf der Weg von Fahrradfahrern wie von Fußgänger frei benutzt werden, was umso mehr Rücksicht und Vorsicht aufeinander erfordert.